Alle unsere Spielplatzgeräte, insbesondere die Sonder- und Einzelanfertigungen, werden nach Fertigstellung entweder auf unserem Betriebsgelände oder nach ihrem Einbau vor Ort einer sicherheitstechnischen Einzelabnahme durch einen sachverständigen Gutachter unterzogen.
Die Zertifikate werden von uns nach Erhalt weitergeleitet bzw. liegen bei Lieferung der Spielgeräte vor. Unsere Spielanlagen sind mit den entsprechenden Plaketten versehen.
Alle Spielstrukturen werden gemäß EN 1176 und 1177 entwickelt und hergestellt.
Verjährungsfristen für Mängelansprüche:
- 12 Jahre für alle Holzbauteile
- 5 Jahre für alle Anbauteile von Zulieferern (z. B. Rutschen, Netze, Ketten)
Des weiteren erhalten Sie Montageanleitungen, Fundamentpläne und
Pflege- und Wartungsanleitungen.


