Angaben gemäß § 5 TMG

spielart GmbH
Mühlgasse 1 | OT Laucha
99880 Hörsel

Tel.: 0049 (0) 36 22 / 40 11 20 – 0
Fax: 0049 (0) 36 22 / 40 11 20 – 90

E-Mail: info@spielart-laucha.de
Web: www.spielart-laucha.de

Produktion:
Lauchaer Strasse 13 c/d | OT Mechterstädt
99880 Hörsel

Tel. 0049 (0) 36 22 / 40 10 59 – 0

Vertreten durch:
Manuela Schwabe
Ralf Werner

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Jena
Registernummer: HRB 502487

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 259463149

Finanzamt Gotha/ Steuernr.:
156/118/02479

Disclaimer

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.

Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

AGB

spielart GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zwischen der spielart GmbH nachstehend Verkäufer genannt und dem Auftraggeber nachstehend Käufer genannt gelten folgende Bedingungen als vereinbart:

1. Geltung der Bedingungen
Die Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme
der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Käufers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

2. Angebote
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich, ebenso Kostenvoranschläge, die nach bestem Wissen aufgestellt werden. Desgleichen sind die zum
Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben nur bindend, soweit sie ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind.
2.2. Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften muss ausdrücklich erklärt werden.
2.3. Von uns erstellte Zeichnungen, Modelle, Entwürfe, Projekte u. a. sind und bleiben, sofern nichts anders vereinbart ist, unser Eigentum.
Sie dürfen Dritten nur mit Zustimmung des Verkäufers zugänglich gemacht werden.
2.4. Die bei Vertragsschluss festgelegte Ausführungsart stellt den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar.

3. Vertragsschluss
3.1. In Prospektmaterialien enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich.
3.2. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
3.3. Änderungen und Ergänzungen der Verträge sind nur gültig, wenn sie der Verkäufer schriftlich bestätigt. Dies gilt auch für die Zusicherung
von Eigenschaften.
3.4. Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen vorzunehmen, welche die Funktionsfähigkeit der Liefergegenstände nicht beeinträchtigen, ohne
dass dadurch der Vertragsinhalt im Übrigen berührt wird.

4. Lieferzeiten
4.1. Liefer- bzw. Herstellungszeiten ergeben sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Ihre Einhaltung durch den Verkäufer setzt
voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Käufer alle ihm
obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. die Beibringung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Bescheinigungen, erfüllt hat.
Ist dies nicht der Fall, so verlängern sich die Liefer- bzw. Herstellungszeiten angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Verkäufer die
Verzögerung zu vertreten hat.
4.2. Die Einhaltung der Liefer- bzw. Herstellerfristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende
Verzögerungen teilt der Verkäufer sobald als möglich mit.
4.3. Die Liefer- bzw. Herstellerfristen verlängern sich angemessen bei höherer Gewalt sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die
außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder Ablieferung des
Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.
4.4. Der Käufer kann nach Überschreitung einer unverbindlichen Lieferzeit den Verkäufer schriftlich auffordern, zu liefern. Mit Zugang der
Aufforderung gerät der Verkäufer in Verzug. Die Nachfristsetzung muss mindestens 6 Wochen, beginnend ab Zugang der Erklärung,
betragen.
4.5. Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten, so kommt der Verkäufer bereits mit Überschreitung des Liefertermins in Verzug.
4.6. Kommt der Verkäufer in Verzug und erwächst dem Käufer hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschalierte
Verzugsentschädigung zu verlangen. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 1 % des Lieferwerts, höchstens jedoch nicht
mehr als 5 % des Lieferwerts.
4.7. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, muss er dem Verkäufer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle
– eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Punkt 9 dieser
Bedingungen.

5. Lieferbedingungen
5.1. Transportkosten entstehen je nach Aufwand.
5.2. Der Versand erfolgt nach freier Wahl des Verkäufers.
5.3. Die Lieferung erfolgt unversichert, auf Gefahr des Käufers.
5.4. Mit der Übergabe der Ware an den Versandbeauftragten geht die Gefahr auf den Käufer über.

6. Zahlungsbedingungen
6.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
6.2. Die Rechnung wird zum Tag der Lieferung, im Falle eines vom Käufer verursachten Lieferverzugs, zum Tag unserer Versandbereitschaft
ausgestellt.
6.3. Bei vereinbarter Vorkassezahlung hat der Zahlungseingang bis spätestens 2 Tage vor dem angekündigten Verladetermin bzw. der
Lieferbereitschaft per Nachweis zu erfolgen.
6.4. Bei der Überschreitung des Zahlungstermins hat der Käufer, auch ohne vorherige Mahnung und unbeschadet weitergehender Ansprüche,
Zinsen i. H. v. 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens
bleibt vorbehalten.
6.5. Wir sind berechtigt, Teillieferungen aus einem erteilten Gesamtauftrag gesondert zu fakturieren und fällig zu stellen.
6.6. Der Käufer hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig sind oder durch den Verkäufer anerkannt
wurden. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.7. Ein vereinbarter Skonto-Abzug ist nur vom Nettowarenwert möglich. Montageleistungen, Transportkosten sowie Kosten für
sicherheitstechnische Abnahmen sind nicht skontierbar.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1. Die gelieferten Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung und aller bestehenden Nebenforderungen Eigentum des
Verkäufers. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich
vertragswidrig verhält.
7.2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist
er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange
das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte
Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
7.3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus
der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrags
(einschließlich Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft
worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
7.4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall
setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an den von uns gelieferten Geräten an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
objektiven Werts unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der
Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart,
dass der Käufer an uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur
Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, welche durch die Verbindung der
Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
7.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

8. Gewährleistung
8.1. Der Käufer verpflichtet sich, Mängel sofort nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
8.2. Offensichtliche Mängel werden nur anerkannt, wenn sie spätestens 14 Tage nach Lieferung dem Verkäufer
gegenüber schriftlich angezeigt werden.
8.3. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die einwandfreie handwerkliche Verarbeitung, Verwendung zweckentsprechender Werkstoffe sowie
standfeste und haltbare Konstruktionen.
8.4. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen. Statt Nachzubessern kann der Verkäufer nach
seiner Wahl eine Ersatzsache liefern. Ersatzansprüche sind auf die einzelnen schadhaften Teile beschränkt. In dieser Hinsicht geltend
unsere Lieferungen als teilbare Leistungen.
8.5. Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verkäufer – unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine ihm gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fruchtlos verstreichen lässt.
8.6. Die Erhebung von Mängelrügen entbindet den Käufer nicht von der fristgerechten Begleichung unserer Rechnung.
8.7. Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne unsere schriftliche Einwilligung der Liefergegenstand unsachgemäß benutzt oder verändert wird,
seine technischen Originalkennzeichen geändert oder beseitigt werden und wenn auf regelmäßige Wartung und Pflege, wie in den
ausgehändigten Wartungs- und Pflegeunterlagen festgelegt, verzichtet wird.
8.8. Sie entfällt ferner, wenn der Käufer die Installation nicht sachgerecht vorgenommen hat und in dieser Installation der Grund für den Mangel
liegt.
8.9. Mutwillig beschädigte Teile (z. B. abgeschnittene Taue und Seile) durch Dritte oder den Käufer lösen keine Gewährleistungsansprüche
aus.
8.10. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware. Die gesetzlichen Fristen gelten für
Mängel eines Bauwerks oder für Liefergegenstände, welche entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet
wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

9. Haftung
9.1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der
leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung
von Leben, Körper und Gesundheit.
9.2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines
Mangels, aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
9.3. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von
ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

10. Sonstige Bestimmungen
10.1. Erfüllungsort ist Laucha.
10.2. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Verkäufers.
10.3. Eine eventuelle Ungültigkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht den sonstigen Teil des Vertrages. Ungültige
Vertragsbestimmungen sind durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ungültigen Regelungen
am nächsten kommen. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Laucha, den 01.03.2010